Im Todesfall

Wir begleiten Sie im Trauerfall

kompetent und einfühlsam

Stirbt ein Mensch, bricht eine Welt zusammen. Das ist uns bewusst und deswegen nehmen wir uns ausgiebig Zeit für Sie. Vom ersten Telefonat über die Abholung und das Ankleiden zu Hause bis zum Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen. Sie bestimmen das Tempo, haben die Zeit, die Sie benötigen und gemeinsam finden wir passende Rituale und eine gute Form für Ihren ganz persönlichen Abschied.

Was tun im Trauerfall?

Wir helfen Ihnen.

Wir geben Ihnen Sicherheit und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und geben Ihnen zu jeder Zeit freundlich und kompetent Auskunft.

Todesfall zu Hause

Download Leitfaden "Todesfall zu Hause"

  • Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
  • Wir verständigen den diensthabenden Totenbeschauarzt.
    Danach rufen wir Sie umgehend zurück, um Sie zu informieren, wann der Arzt kommen wird.
    In der Regel wartet der Arzt einige Stunden zu, dass sich die Todesmerkmale ausprägen können. Bis dahin sollte der Verstorbene nicht angekleidet oder gewaschen werden.
  • Bitte bereiten Sie für den Arzt Befunde und die Krankengeschichte vor.
  • Erst nach der Totenbeschau kann der/die Verstorbene angekleidet und auf den Friedhof überführt werden.
  • Bitte verständigen Sie uns, wann wir für die Abholung zu Ihnen kommen dürfen. Nehmen Sie sich gerne Zeit und geben Sie gerne auch anderen Angehörigen noch die Möglichkeit sich zu verabschieden.
  • Der/die Verstorbene wird von uns angekleidet, denn für uns ist Kleidung ein Teil der Würde des Menschen.
  • In einem Holzsarg (mit Einbettung, Polster und Decke) überführen wir dann auf den Friedhof.

  • Bitte vereinbaren Sie sich einen Termin mit uns, wann Sie zu uns kommen möchten oder wann wir zum Gespräch zu Ihnen kommen dürfen.

Todesfall im Krankenhaus

Download Leitfaden "Krankenhaus"

  • Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
  • In vielen Krankenhäusern haben Sie Zeit sich auf der Station angemessen und in Ruhe zu verabschieden.
    Danach wird der/die Verstorbene in die Prosektur überstellt, wo die Totenbeschau vorgenommen wird und die für die Bestattung notwendigen Dokumente ausgestellt werden.
  • Bitte vereinbaren Sie sich einen Termin mit uns, wann Sie zu uns kommen möchten oder wann wir zum Gespräch zu Ihnen kommen dürfen.
  • Kleidung: Bitte nehmen Sie die Kleidung, die Kleidung für den/die Verstorbene/n mit zum Gespräch. Wir bringen diese an die richtige Stelle im Krankenhaus, wo angekleidet wird.

Todesfall im Heim

Download Leitfaden "Heim"

  • Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
  • Meist verständigt uns das Seniorenheim vom Todesfall nach Rücksprache mit Ihnen. Wir verständigen dann den diensthabenden Totenbeschauarzt und geben im Heim Bescheid, wann dieser kommen wird.
    In der Regel wartet der Arzt einige Stunden zu, bis sich die Todesmerkmale ausprägen können. Bis dahin darf der/die Verstorbene nicht angekleidet oder gewaschen werden.
  • Egal wann der Arzt kommt - Sie haben immer die Möglichkeit und die Zeit sich in Ruhe zu verabschieden. Sagen Sie uns oder dem Pflegepersonal, wann wir eintreffen dürfen.
  • Der/die Verstorbene wird von uns im Heim angekleidet, denn für uns ist Kleidung ein Teil der Würde des Menschen und so kann er/sie das Heim auch ordentlich verlassen.
  • In einem Holzsarg (mit Einbettung, Polster und Decke) überführen wir dann auf den Friedhof.
  • Bitte vereinbaren Sie sich einen Termin mit uns, wann Sie zu uns kommen möchten oder wann wir zum Gespräch zu Ihnen kommen dürfen.

Todesfall im Ausland

Download Leitfaden "Ausland"

  • Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
  • Wir setzen uns mit dem örtlichen Bestatter des Sterbeortes und den notwendigen Behörden (Außenministerium, Behörden des Sterbeortes) in Verbindung.
  • Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten und mit welchen zeitlichen Horizonten zu rechnen ist.
  • Sie erhalten von uns laufend Informationen bezüglich der Rücküberführung nach Österreich.
  • Sobald es uns möglich ist erhalten Sie Informationen bezüglich der Kosten.
  • wichtig: Reiseversicherungen über Ihr Versicherungsinstitut, ÖAMTC, Kreditkarteninsitut, etc. sollten so bald als möglich informiert werden, wenn diese die Kosten für die Rücküberführung übernehmen sollen. Gerne setzen wir uns für Sie mit diesen Instituten in Verbindung.
  • Sobald der Termin für die Rücküberführung fixiert ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns für die Organisation des Begräbnisses.

Kleidung für die letzte Reise

Kleidung ist Würde

Wenn wir im Leben eine Reise antreten, dann überlegen wir oft sehr genau, was wir anziehen sollen. Warum sollte das beim letzten Weg anders sein?

Unsere Kleidung ist immer auch ein Ausdruck unserer Persönlichkeit. Daher ist es uns wichtig bei einem Sterbefall zu Hause oder im Heim auch dort anzukleiden, damit das Zuhause in passender und würdevoller Weise verlassen werden kann. Wenn Sie eine Kleidung zurechtlegen, nehmen Sie gerne eine, die zur Persönlichkeit bzw. Lebenseinstellung gepasst hätte.

Angekleidet werden darf erst nach der Totenbeschau. Wenn Sie selbst ankleiden möchten, dürfen Sie dies selbstverständlich. Gerne übernehmen auch wir das Ankleiden im Zuge der Abholung oder unterstützen Sie dabei.

Parten - Trauerbriefe

Zeitgemäß: Sie wollen die Parte auch per e-mail oder whatsapp verschicken? Gerne schicken wir Ihnen die Parte in elektronischer Form oder veröffentlichen Sie auf unserer Webseite.

Flexibel: Gerne übernehmen wir für Sie auch das Kuvertieren und Versenden der Partebriefe. Auch das Beilegen von Einladungskarten zur Zehrung oder von Gedenkbildern ist möglich.

Individuell: Eigene Fotos oder Motive können gerne in Parten, Gedenkbilder oder Inserate eingebunden werden und schaffen einen persönlichen Bezug zum Leben des/der Verstorbenen.

Leitfaden zur Partengestaltung

Sprüche und Zitate: religiös

Sprüche und Zitate: weltlich

Gedenkbilder - Trauerbildchen

Individuell: Ein Foto vom Lieblinsgplatz, vom Bergwandern oder aus dem Urlaub - persönliche Fotos oder Motive schaffen einen Bezug zum Leben und können gerne in Gedenkbilder eingebunden werden.

Flexibel: Sie hätten gerne ein individuelles Motiv oder ein besonderes Format? Gerne. In unserer hauseigenen Druckerei können wir ohne Aufpreis beinahe jedes beliebige Format herstellen. Auch Nachdrucke sind binnen kurzer Zeit möglich.

Vielfalt:

Motive für Gedenkbilder

Gestaltung der Innenseite des Gedenkbildes

Zitate und Sprüche: religiös

Zitate und Sprüche: weltlich

Zeitungsinserate

Reichweite: Die Adressen aus dem Bekanntenkreis von Verstorbenen sind immer schwerer zu finden. Ein Zeitungsinserat mit der Ankündigung des Begräbnisses kann eine gute Möglichkeit sein diese Personen trotzdem zu erreichen.

Individuell: Notwendige Informationen breit streuen und dem Inserat trotzdem eine ansprechende, persönliche Note geben - wir gestalten das Inserat mit Ihnen gemeinsam und geben Ihnen schon im Vorfeld einen Eindruck, wie es in der Veröffentlichung aussehen wird.

Kostenlos: Neben kostenpflichtigen Einschaltungen (je nach Größe) gibt es in den oö. Tageszeitungen (OÖN, Krone, Volksblatt, Tipps) die Möglichkeit in der Rubrik der Sterbefälle den Namen, das Alter, den Beruf und die Adresse kostenlos zu veröffentlichen. Auch ein Foto kann dieser Veröffentlichung beigestellt werden.

Was kostet eigentlich eine Bestattung?

Um diese Frage seriös zu beantworten, bieten wir Ihnen auf unserer Homepage seit 2013 einen Kostenrechner. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch ganz konkret Ihre Anliegen oder Wünsche und erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich eine individuelle Kostenübersicht.

Ehrlich und transparent, daher ist uns wichtig, dass Kostenaufstellungen nicht nur unsere Leistungen, sondern auch Fremdkosten (z.B. Friedhof, Krematorium, Steinmetz, etc.) enthalten. Denn nur wenn alle Leistungen realistisch beziffert sind, wissen Sie, dass es keine im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt.

Zuschüsse zu den Bestattungskosten

Wo finden Sie Unterstützung?

PVA:
Die Pensionsversicherung kann auf Antrag einen Zuschuss zu den Bestattungskosten gewähren. Dieser Zuschuss in Höhe von idR. € 680,- wird direkt an das Bestattungsinstitut überwiesen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

ÖGK:
Die Krankenkasse kann auf Antrag aus einem Unterstützungsfond in besonderen Notlagen einen finanziellen Zuschuss gewähren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

KFL:
Beim Tod, einer/eines anspruchsberechtigten Angehörigen oder im Falle einer Totgeburt gebührt ein Bestattungskostenbeitrag gem. § 32 oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete. Der Anspruch auf den Bestattungskostenbeitrag ist von demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, zu beantragen.

AEK OÖ:
Die Ärztekammer OÖ unterstützt Hinterbliebene und Waisen mit einem Zuschuss, der sich in der Höhe nach den einbezahlten Kammerumlagen richtet.

Land OÖ:
Auf Antrag kann das Land OÖ einen Zuschuss aus dem Solidaritätsfond für finanzielle Notsituationen zusprechen. Dieser Fond ist für soziale Härtefälle geschaffen worden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kati-Koch-Fonds:
Der Verein „Kati Koch Hilfsfonds für trauernde Eltern“ unterstützt hilfsbedürftige Eltern mit einem Zuschuss zu den Begräbniskosten, um diesen eine würdevolle Verabschiedung ihres verstorbenen Kindes zu ermöglichen. Ursprünglich für Stadt und Land Salzburg vorgesehen, unterstützt dieser Fonds auf sehr unbürokratische und einfühlsame Weise auch in Oberösterreich Eltern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

AUVA:
Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Er beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage. Es ist jedoch ein gesetzlicher Mindestbetrag vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt.

SVS:
Wenn eine versicherte Person an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit versterben sollte, gebührt ein Teilersatz der Bestattungskosten. Den Teilersatz erhält jene Person, die die Bestattungskosten tatsächlich getragen hat.

Fragen rund um den Abschied

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie

Es ist völlig normal, wenn Sie manchmal verunsichert sind oder Fragen haben. Wir nehmen uns gerne Zeit um all IhreFragen zu beantworten. Rufen Sie uns an. Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Allgemeine Fragen

Was muss ich im Sterbefall tun?

Ist der Sterbe­fall zu Hause einge­treten rufen Sie uns an. Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreich­bar.
Wir ver­ständigen den zuständigen Amts- oder Toten­beschau­arzt und geben Ihnen Bescheid wann dieser in etwa kommen wird.
Auch danach haben Sie und andere Ange­hörige noch die Zeit sich in aller Ruhe zu Hause zu verab­schieden. Danach kann die Über­führung zum Fried­hof stattfinden.
Einen Leit­faden für den Sterbe­fall zu Hause finden Sie hier.

Einen Leit­faden für den Sterbe­fall im Seniorenheim finden Sie hier.

Ist der Sterbe­fall im Kranken­haus einge­treten so haben Sie dort in der Regel noch einige Stunden Zeit sich auf der Station zu verab­schieden. Danach wird der/die Verstorbene in die Prosektur des Kranken­hauses gebracht, wo die Aus­stellung der not­wendigen Befunde der Toten­beschau erfolgt. Unter 0732 / 77 96 88 können Sie uns jederzeit erreichen, damit wir einen Termin verein­baren wann Sie in eines unserer Büros kommen wollen (oder einen Termin an dem wir zu Ihnen kommen dürfen).
Einen Leit­faden für den Sterbe­fall im Kranken­haus finden Sie hier.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In Ober­öster­reich muss ein Ver­stor­bener bis zur Vor­nahme der Toten­beschau am Sterbe­ort ver­bleiben, damit sich der Toten­beschau­arzt ein Bild über die Um­stände und die Todes­ursache machen kann. Auch ein An­kleiden ist erst nach der Toten­beschau erlaubt.

Mit Zu­stim­mung des Toten­beschau­arztes bzw. der -ärztin kann eine Auf­bahrung zu Hause bis maximal 4 Tage erfolgen. In den meisten Fällen sind 24 Stunden problemlos möglich.

Jeden­falls haben Sie aber die Möglich­keit auch andere Ange­hörige noch zu ver­ständigen, damit diese sich zu Hause bzw. am Sterbe­ort in Ruhe verab­schieden können, bevor die Über­führung zum Fried­hof statt­findet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder­zeit zur Seite. Unter 0732 / 77 96 88 erreichen Sie uns rund um die Uhr.

Kann ich mein Begräbnis schon zu Lebzeiten organisieren?

Ja, eine solche Organi­sation nennt man "Bestattungs­vorsorge" und kann bei uns kosten­los hinter­legt werden.

Schon zu Leb­zeiten das eigene Begräbnis planen? Auf den ersten Blick klingt das vielleicht merkwürdig, aber beim genauen Hin­sehen macht das durchaus Sinn.

"Den Ange­hörigen eine Last abnehmen" ist der häufigste Grund für eine Bestattungs­vorsorge. Diese müssen sich dann nicht erst den Kopf darüber zerbrechen ob Sie eine Erd- oder Feuer­bestat­tung wünschen, wie Sie sich die Trauer­feier vorge­stellt haben oder welche Musik Ihnen zugesagt hätte.

Auch für pflegende Ange­hörige, die seit langem wieder kurz auf Urlaub oder Kur fahren macht eine Vor­sorge für den Sterbe­fall Sinn. So wissen Sie - sollte der Sterbe­fall eintreten - dass bis zur Rück­kehr alles geregelt ist.

Wie lange ist die Zeit zwischen Todesfall und Begräbnis?

Für den Termin der Trauer­feier richten wir uns in erster Linie nach Ihnen und der eng­sten Familie. Meist ist ein Zeit­raum von 5 bis 10 Tagen sinnvoll. Das ist lang genug um den Ver­sand von Parte­briefen zu gewähr­leisten und gleich­zeitig ein emotional schaff­barer Zeit­hori­zont. Sollte durch (bereits ange­tretene) Reise, Krank­heit oder Quaran­täne die Trauer­feier weiter in die Zukunft ver­schoben werden, so ist dafür eine Be­wil­ligung des Gesund­heits­amtes not­wendig, die wir für Sie gerne erwirken.

Welche Aufgaben übernimmt Bestattung Dobretsberger für mich?

Wir be­gleiten Sie Schritt für Schritt durch die Organi­sation des Begräb­nisses. Wir zeigen Ihnen Möglich­keiten auf die Trauer­feier nach Ihren Wünschen und Bedürf­nissen zu gestalten.
Mit unserer haus­eigenen Druckerei gestalten und drucken wir mit Ihnen Partebriefe, Erinnerungs­bilder, Zeitungs­inserate bis hin zur Über­nahme des Parten­versandes.

Sie selbst entscheiden welche Wege Sie abgeben möchten, die wir dann gerne für Sie übernehmen. Entscheidend ist für uns, dass Sie sich "in guten Händen" wissen.