Im Todesfall
Wir begleiten Sie im Trauerfall
kompetent und einfühlsam
Stirbt ein Mensch, bricht eine Welt zusammen. Das ist uns bewusst und deswegen nehmen wir uns ausgiebig Zeit für Sie. Vom ersten Telefonat über die Abholung und das Ankleiden zu Hause bis zum Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen. Sie bestimmen das Tempo, haben die Zeit, die Sie benötigen und gemeinsam finden wir passende Rituale und eine gute Form für Ihren ganz persönlichen Abschied.
Was tun im Trauerfall?
Wir helfen Ihnen.
Wir geben Ihnen Sicherheit und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und geben Ihnen zu jeder Zeit freundlich und kompetent Auskunft.
Kleidung für die letzte Reise
Kleidung ist Würde
Wenn wir im Leben eine Reise antreten, dann überlegen wir oft sehr genau, was wir anziehen sollen. Warum sollte das beim letzten Weg anders sein?
Unsere Kleidung ist immer auch ein Ausdruck unserer Persönlichkeit. Daher ist es uns wichtig bei einem Sterbefall zu Hause oder im Heim auch dort anzukleiden, damit das Zuhause in passender und würdevoller Weise verlassen werden kann. Wenn Sie eine Kleidung zurechtlegen, nehmen Sie gerne eine, die zur Persönlichkeit bzw. Lebenseinstellung gepasst hätte.
Angekleidet werden darf erst nach der Totenbeschau. Wenn Sie selbst ankleiden möchten, dürfen Sie dies selbstverständlich. Gerne übernehmen auch wir das Ankleiden im Zuge der Abholung oder unterstützen Sie dabei.
Parten - Trauerbriefe
Zeitgemäß: Sie wollen die Parte auch per e-mail oder whatsapp verschicken? Gerne schicken wir Ihnen die Parte in elektronischer Form oder veröffentlichen Sie auf unserer Webseite.
Flexibel: Gerne übernehmen wir für Sie auch das Kuvertieren und Versenden der Partebriefe. Auch das Beilegen von Einladungskarten zur Zehrung oder von Gedenkbildern ist möglich.
Individuell: Eigene Fotos oder Motive können gerne in Parten, Gedenkbilder oder Inserate eingebunden werden und schaffen einen persönlichen Bezug zum Leben des/der Verstorbenen.
Gedenkbilder - Trauerbildchen
Individuell: Ein Foto vom Lieblinsgplatz, vom Bergwandern oder aus dem Urlaub - persönliche Fotos oder Motive schaffen einen Bezug zum Leben und können gerne in Gedenkbilder eingebunden werden.
Flexibel: Sie hätten gerne ein individuelles Motiv oder ein besonderes Format? Gerne. In unserer hauseigenen Druckerei können wir ohne Aufpreis beinahe jedes beliebige Format herstellen. Auch Nachdrucke sind binnen kurzer Zeit möglich.
Vielfalt:
Zeitungsinserate
Reichweite: Die Adressen aus dem Bekanntenkreis von Verstorbenen sind immer schwerer zu finden. Ein Zeitungsinserat mit der Ankündigung des Begräbnisses kann eine gute Möglichkeit sein diese Personen trotzdem zu erreichen.
Individuell: Notwendige Informationen breit streuen und dem Inserat trotzdem eine ansprechende, persönliche Note geben - wir gestalten das Inserat mit Ihnen gemeinsam und geben Ihnen schon im Vorfeld einen Eindruck, wie es in der Veröffentlichung aussehen wird.
Kostenlos: Neben kostenpflichtigen Einschaltungen (je nach Größe) gibt es in den oö. Tageszeitungen (OÖN, Krone, Volksblatt, Tipps) die Möglichkeit in der Rubrik der Sterbefälle den Namen, das Alter, den Beruf und die Adresse kostenlos zu veröffentlichen. Auch ein Foto kann dieser Veröffentlichung beigestellt werden.
Was kostet eigentlich eine Bestattung?
Um diese Frage seriös zu beantworten, bieten wir Ihnen auf unserer Homepage seit 2013 einen Kostenrechner. Gerne besprechen wir mit Ihnen auch ganz konkret Ihre Anliegen oder Wünsche und erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich eine individuelle Kostenübersicht.
Ehrlich und transparent, daher ist uns wichtig, dass Kostenaufstellungen nicht nur unsere Leistungen, sondern auch Fremdkosten (z.B. Friedhof, Krematorium, Steinmetz, etc.) enthalten. Denn nur wenn alle Leistungen realistisch beziffert sind, wissen Sie, dass es keine im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt.
Zuschüsse zu den Bestattungskosten
Wo finden Sie Unterstützung?
PVA:
Die Pensionsversicherung kann auf Antrag einen Zuschuss zu den Bestattungskosten gewähren. Dieser Zuschuss in Höhe von idR. € 680,- wird direkt an das Bestattungsinstitut überwiesen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
ÖGK:
Die Krankenkasse kann auf Antrag aus einem Unterstützungsfond in besonderen Notlagen einen finanziellen Zuschuss gewähren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
KFL:
Beim Tod, einer/eines anspruchsberechtigten Angehörigen oder im Falle einer Totgeburt gebührt ein Bestattungskostenbeitrag gem. § 32 oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete. Der Anspruch auf den Bestattungskostenbeitrag ist von demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, zu beantragen.
AEK OÖ:
Die Ärztekammer OÖ unterstützt Hinterbliebene und Waisen mit einem Zuschuss, der sich in der Höhe nach den einbezahlten Kammerumlagen richtet.
Land OÖ:
Auf Antrag kann das Land OÖ einen Zuschuss aus dem Solidaritätsfond für finanzielle Notsituationen zusprechen. Dieser Fond ist für soziale Härtefälle geschaffen worden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kati-Koch-Fonds:
Der Verein „Kati Koch Hilfsfonds für trauernde Eltern“ unterstützt hilfsbedürftige Eltern mit einem Zuschuss zu den Begräbniskosten, um diesen eine würdevolle Verabschiedung ihres verstorbenen Kindes zu ermöglichen. Ursprünglich für Stadt und Land Salzburg vorgesehen, unterstützt dieser Fonds auf sehr unbürokratische und einfühlsame Weise auch in Oberösterreich Eltern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
AUVA:
Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Er beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage. Es ist jedoch ein gesetzlicher Mindestbetrag vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt.
SVS:
Wenn eine versicherte Person an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit versterben sollte, gebührt ein Teilersatz der Bestattungskosten. Den Teilersatz erhält jene Person, die die Bestattungskosten tatsächlich getragen hat.
Fragen rund um den Abschied
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie
Es ist völlig normal, wenn Sie manchmal verunsichert sind oder Fragen haben. Wir nehmen uns gerne Zeit um all IhreFragen zu beantworten. Rufen Sie uns an. Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Allgemeine Fragen
Was muss ich im Sterbefall tun?
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten rufen Sie uns an. Unter 0732 / 77 96 88 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Wir verständigen den zuständigen Amts- oder Totenbeschauarzt und geben Ihnen Bescheid wann dieser in etwa kommen wird.
Auch danach haben Sie und andere Angehörige noch die Zeit sich in aller Ruhe zu Hause zu verabschieden. Danach kann die Überführung zum Friedhof stattfinden.
Einen Leitfaden für den Sterbefall zu Hause finden Sie hier.
Einen Leitfaden für den Sterbefall im Seniorenheim finden Sie hier.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten so haben Sie dort in der Regel noch einige Stunden Zeit sich auf der Station zu verabschieden. Danach wird der/die Verstorbene in die Prosektur des Krankenhauses gebracht, wo die Ausstellung der notwendigen Befunde der Totenbeschau erfolgt. Unter 0732 / 77 96 88 können Sie uns jederzeit erreichen, damit wir einen Termin vereinbaren wann Sie in eines unserer Büros kommen wollen (oder einen Termin an dem wir zu Ihnen kommen dürfen).
Einen Leitfaden für den Sterbefall im Krankenhaus finden Sie hier.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In Oberösterreich muss ein Verstorbener bis zur Vornahme der Totenbeschau am Sterbeort verbleiben, damit sich der Totenbeschauarzt ein Bild über die Umstände und die Todesursache machen kann. Auch ein Ankleiden ist erst nach der Totenbeschau erlaubt.
Mit Zustimmung des Totenbeschauarztes bzw. der -ärztin kann eine Aufbahrung zu Hause bis maximal 4 Tage erfolgen. In den meisten Fällen sind 24 Stunden problemlos möglich.
Jedenfalls haben Sie aber die Möglichkeit auch andere Angehörige noch zu verständigen, damit diese sich zu Hause bzw. am Sterbeort in Ruhe verabschieden können, bevor die Überführung zum Friedhof stattfindet.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite. Unter 0732 / 77 96 88 erreichen Sie uns rund um die Uhr.
Kann ich mein Begräbnis schon zu Lebzeiten organisieren?
Ja, eine solche Organisation nennt man "Bestattungsvorsorge" und kann bei uns kostenlos hinterlegt werden.
Schon zu Lebzeiten das eigene Begräbnis planen? Auf den ersten Blick klingt das vielleicht merkwürdig, aber beim genauen Hinsehen macht das durchaus Sinn.
"Den Angehörigen eine Last abnehmen" ist der häufigste Grund für eine Bestattungsvorsorge. Diese müssen sich dann nicht erst den Kopf darüber zerbrechen ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, wie Sie sich die Trauerfeier vorgestellt haben oder welche Musik Ihnen zugesagt hätte.
Auch für pflegende Angehörige, die seit langem wieder kurz auf Urlaub oder Kur fahren macht eine Vorsorge für den Sterbefall Sinn. So wissen Sie - sollte der Sterbefall eintreten - dass bis zur Rückkehr alles geregelt ist.
Wie lange ist die Zeit zwischen Todesfall und Begräbnis?
Für den Termin der Trauerfeier richten wir uns in erster Linie nach Ihnen und der engsten Familie. Meist ist ein Zeitraum von 5 bis 10 Tagen sinnvoll. Das ist lang genug um den Versand von Partebriefen zu gewährleisten und gleichzeitig ein emotional schaffbarer Zeithorizont. Sollte durch (bereits angetretene) Reise, Krankheit oder Quarantäne die Trauerfeier weiter in die Zukunft verschoben werden, so ist dafür eine Bewilligung des Gesundheitsamtes notwendig, die wir für Sie gerne erwirken.
Welche Aufgaben übernimmt Bestattung Dobretsberger für mich?
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Organisation des Begräbnisses. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf die Trauerfeier nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
Mit unserer hauseigenen Druckerei gestalten und drucken wir mit Ihnen Partebriefe, Erinnerungsbilder, Zeitungsinserate bis hin zur Übernahme des Partenversandes.
Sie selbst entscheiden welche Wege Sie abgeben möchten, die wir dann gerne für Sie übernehmen. Entscheidend ist für uns, dass Sie sich "in guten Händen" wissen.