Bestattungsarten
Bestattungsarten im Überblick
Die Frage welche Form der Bestattung die richtige ist, ist oft schwer zu beantworten. Deshalb finden Sie hier eine Übersicht über die verschiedenen Bestattungsarten und Beisetzungsformen.
Welche Art für wen passend ist, kann man schwer sagen. Daher ist es umso wichtiger über diese Frage in der Familie zu sprechen, damit im Todesfall mit gutem Gewissen eine Entscheidung möglich ist.
Erdbestattung
Als traditionellste Form der Bestattung ist die Erdbestattung stark vom christlichen Ritus geprägt. Der Sarg wird von der Aufbahrungshalle in die Kirche oder Verabschiedungshalle geleitet, wo die Trauerfeier stattfindet. Anschließend an diese Feier, die traditionell auch den Nachruf bzw. Lebenslauf enthält, wird der Sarg zum Grab begleitet und dort beigesetzt. Am offenen Grab kann jede und jeder Trauernde sich mit Handblumen, Blütenblättern, Weihwasser oder Erde persönlich verabschieden.
Feuerbestattung - Abschied am Sarg
Die Feuerbestattung ist mittlerweile die häufigste Bestattungsart im Raum Linz und Umgebung. Die Trauerfeier kann auf unterschiedliche Arten erfolgen.
Abschied am Sarg: Die Trauerfeier beginnt an der Aufbahrung, von wo der Sarg in die Verabschiedungshalle geleitet wird. Dort wird der Sarg, während des letzten Musikstückes, hinter einem sich schließendem Tor den Blicken entzogen. Da der Sarg auf Augenhöhe bleibt, wird der Abschied oftmals sanfter wahrgenommen als das Absenken des Sarges im Erdgrab. Die Urnenbeisetzung findet üblicherweise ein bis zwei Wochen später im engsten Familienkreis statt.
Feuerbestattung - Abschied mit der Urne
Bei dieser Form findet die Einäscherung schon im Vorfeld der Trauerfeier statt. Die Aufbahrung am Friedhof findet somit schon mit der Urne statt. Diese wird dann in die Kirche bzw. Verabschiedungshalle zur Trauerfeier geleitet.
Anschließend wird die Urne (ähnlich wie beim Erdbegräbnis) von allen Trauergästen zur Grabstelle begleitet und dort beigesetzt. Am offenen Grab kann jede und jeder Trauernde sich mit Handblumen, Blütenblättern, Weihwasser oder Erde persönlich verabschieden.
Naturbestattungen als Alternative
Genau genommen handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Beisetzung der Urne ist danach an unterschiedlichsten Orten möglich. Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick. Haben Sie einen anderen Wunsch oder brauchen mehr Informationen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Baumbestattung
Bei einer Baumbestattung wird die (biologisch abbaubare) Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt um die Asche sinnbildlich dem Kreislauf der Natur zu übergeben. Während bei Baumgräbern am Friedhof eine Steinsäule den Namen trägt ist in sog. Fried- oder Ruhewäldern direkt am Baum ein Schild angebracht.
Die Baumbestattung der Urne findet oft erst nach einer Trauerfeier und somit im kleinen Kreis statt. Findet die Trauerfeier im Wald statt, planen wir diese mit Ihnen und begleiten die Zeremonie, damit sie zu einer stimmungsvollen und einzigartigen Feier wird.
Hier finden Sie Links zu den Baumbestattungen in Oberösterreich:
Ruhewald Luftenberg
Friedwald Clam
Waldfrieden Steyrling
Die Urne zu Hause
Wollen Sie die Urne mit nach Hause nehmen, so muss die Gemeinde, in deren Gebiet die Urne beigesetzt werden soll, einen Bescheid ausstellen. Das Gesetz schreibt hierfür eine pietät- und würdevolle Beisetzung vor.
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Von vielen Gemeinden in Oberösterreich wird ein Platz im Garten vorgeschrieben oder dass der Urne ein eigener Raum im Haushalt gewidmet sein muss. Eine Verbesserung dieser Situation ist derzeit in Planung und sollte bis 2023 durch eine Novellierung des Gesetzes erreicht werden.
Wird ein Grundstück veräußert, so muss die Urne entnommen und auf einen Friedhof beigesetzt werden. Es handelt sich also bei der Urne zu Hause nur um eine vorübergehende Beisetzung.
Edelsteinbestattung
Genau genommen handelt es sich um Verfahren, die einen symbolischen Teil der Asche in den Wachstumsprozess eines künstlichen Edelsteines einbinden.
Bei der Diamantbestattung wird der Asche Kohlenstoff entnommen, der unter hohem Druck und hohen Temperaturen zu einem Diamanten gepresst wird. Die restliche Asche wird am Friedhof beigesetzt. Die Herstellung eines Diamanten benötigt etwa ein halbes Jahr.
Edelsteine (Saphir oder Rubin) sind in der Herstellung ähnlich, jedoch weniger energie- und zeitintensiv. Hierbei werden Metalloxide aus der Asche dem Wachstumsprozess zugefügt. Die Herstellung benötigt nur wenige Wochen, die restliche Asche am Friedhof beigesetzt.
Wasserbestattung
Die Donaubestattung ist in Oberösterreich nicht erlaubt, jedoch z.B. in Niederösterreich. Die Beisetzung erfolgt vom Schiff aus. Die (wasserlösliche) Urne wird in einer Trauerfeier dem Fluss übergeben, eine Urkunde vermerkt den Ort, an dem die Urne dem Fluss übergeben wurde.
Da die Urne durch die Strömung versetzt wird, kann nicht genau gesagt werden, wo sich diese befindet. Eine Ort des Gedenkens gibt es somit nicht, anders als bei Beisetzung z.B. in der Nordsee oder Adria, wo die Beisetzungsstelle genauer kartografiert werden kann.
Die Größe des Schiffes, das für die Beisetzungsfahrt genutzt wird, schränkt darüber hinaus die mögliche Anzahl der mitfahrenden Trauergäste stark ein. Daher ist gerade bei einer Wasserbestattung eine Trauerfeier im Vorfeld sinnvoll um niemanden von der Abschiednahme auszuschließen.
Fragen rund um die Bestattung
Was ist eine Ruhefrist? Wir der Sarg mit verbrannt und warum braucht man überhaupt einen? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen hier. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gerne an.
Fragen zu den Bestattungsarten
Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?
Neben dem klassischen Erdgrab bestehen auf Friedhöfen auch Urnengräber, -nischen oder -säulen oder auch Baum- oder Rasengräber. Welche Grabarten auf einem Friedhof zu finden sind, legt jeder Friedhof selbst in seiner Friedhofsordnung fest.
Es gibt sogar Friedhöfe, auf denen aufgrund der Bodenbeschaffenheit keine Erdbestattungen möglich sind, sondern nur Urnen beigesetzt werden dürfen. Auch solche Einschränkungen werden von der Friedhofsverwaltung in der Friedhofsordnung festgehalten.
Was sind „Ruhezeiten“?
Unter "Ruhezeit" versteht man die Zeitspanne, die nach einem Erdbegräbnis vergehen muss, damit sich Sarg und Verstorbener im Erdreich vollständig zersetzt haben. Danach kann die Grabstelle für eine weitere Beisetzung genutzt werden. Üblicherweise liegt die Ruhefrist bei 10 Jahren.
Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen davon. Einerseits ist es auf den meisten Friedhöfen möglich ein Tiefgrab anlegen zu lassen. Das bedeutet, dass die Beisetzung so tief erfolgt, dass darüber noch eine weitere Ruhestätte frei bleibt (für eine weitere Beisetzung in den nächsten 10 Jahren).
Bei Urnenbeisetzungen gibt es keine Ruhefrist, die eingehalten werden muss, da hier die Bestattung (Feuerbestattung) schon abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass Urnen jederzeit in eine Grabstelle beigesetzt werden können, ohne Rücksicht darauf, wann die letzte Urnen- oder Erdbeisetzung stattgefunden hat.
Handelt es sich bei einem Sarg um ein Hartholz (z.B. massive Eiche), so kann die Ruhefrist sich auch verlängern, was im Wesentlichen von der Bodenbeschaffenheit abhängt. Üblich sind in solchen Fällen eine Ruhefrist von 20 Jahren.
Was passiert bei einer Einäscherung?
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Ein kleiner Schamottstein, der vor der Kremation auf den Sarg gelegt wird und eine eindeutige Nummer eingraviert hat, sorgt dafür, dass die der Verstorbene bzw. die Asche eindeutig identifiziert werden kann. Die Dauer der Kremation hängt von der körperlichen Statur des/der Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2-3 Stunden. Da durch den Kremationsvorgang die Knochen noch vollständig erhalten bleiben ist jedenfalls gewährleistet, dass die Asche in einer Urne nicht vermischt ist. Die vollständigen Knochen werden dem Kremationsofen entnommen und in einem Mahlwerk zerkleinert, damit die Urne die gesamte Asche aufnehmen kann. Es handelt sich bei der "Asche" also eigentlich um die Knochen eines Verstorbenen. Die Konsistenz ist ähnlich wie grober Sand und hat ein Gewicht von etwa 3,5 kg.
Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?
Das oö. Bestattungsgesetz schreibt die Verwendung eines Holzsarges sowohl für die Überführung eines Verstorbenen vor. Das gilt somit auch für die Überführung ins Krematorium. Aber auch die Einbringung in den Kremationsofen wäre ohne Sarg kaum machbar bzw. aus hygienischen Gründen nicht möglich.
Darüber hinaus ist die Verbrennungshitze des Sarges für den Einäscherungsvorgang wichtig, da sonst vom Krematorium bedeutend mehr Hitze zugeführt werden müsste.
Kann die Asche des Verstorbenen vermischt werden?
Nein, denn jeder Verstorbene wird einzeln kremiert. Ein Schamottstein, der auf den Sarg gelegt wird, begleitet die gesamte Einäscherung und wird auch mit in die Urne gelegt. Auf diesem findet sich eine eindeutige Nummer, über die der Verstorbene identifizierbar bleibt, auch wenn er kremiert wurde. Da die Knochen während der Kremation zur Gänze erhalten bleiben und für die Einbringung in die Urne erst gemahlen werden müssen, ist sichergestellt, dass die Urne ausschließlich die Asche eines Verstorbenen enthält.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Die Urne darf dann mit nach Hause genommen werden, wenn die Gemeinde, in der die Urne (zu Hause) beigesetzt werden soll einen Bescheid ausstellt, der dies erlaubt. Dieser Bescheid wird von der Gemeinde dann ausgestellt, wenn die Beisetzung der Pietät und Würde des Verstorbenen entspricht. Leider gehen die Interpretationen dieser Gesetzesstelle durch die Gemeinden sehr weit auseinander, wodurch die Anforderungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind. Durch eine Novelle des Bestattungsgesetzes soll diese Unsicherheit 2023 ausgeräumt werden.